Einzelberatung

  • bei ernährungsbedingten Erkrankungen (Ernährungstherapie)
  • zur Vermeidung einer Erkrankung (Präventionsberatung)
  • zu speziellen Ernährungsthemen (z.B. Säuglings-, Kinder- und Seniorenernährung)

Im Erstkontakt klären wir mit Ihnen den individuellen Beratungsablauf.


Gruppenberatung

Bitte erfragen Sie die aktuellen Angebote bei der entsprechenden Beraterin.


Referententätigkeit nach Absprache


Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen

Wir sind berechtigt, die Ernährungstherapie mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Hierfür ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung mit der entsprechenden Diagnose notwendig.
Die Verordnung für eine ernährungstherapeutische Beratung ist für den Arzt budgetneutral.